Kircheneintritt
Wenn Sie bislang nicht getauft sind und Kirchenmitglied werden möchten, finden Sie alle Informationen unter der Rubrik Taufe.
Konfessionswechsel
Wenn Sie bislang einer anderen christlichen Kirche, z.B. der Römisch-Katholischen Kirche, angehören und zur Evangelischen Kirche konvertieren möchten, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unseren Gemeindepastor (Kontakt).
Gemeindeübertritt
Wenn Sie in Bremen mit Ihrem Erstwohnsitz gemeldet sind und als Konfession „evangelisch“ angegeben haben, bestimmt zunächst Ihr Meldeort, zu welcher evangelischen Kirchengemeinde Sie in Bremen gehören. Welches Gebiet in der Bremer Neustadt die Evangelische St. Jakobigemeinde umfasst, können Sie der Karte entnehmen.
Sollten Sie nicht auf unserem Gemeindegebiet wohnen, aber zur Gemeinde gehören möchten, können Sie von der Wahlfreiheit Gebrauch machen. In Bremen ist es möglich, dass alle Mitglieder der Evangelischen Kirche ihre Gemeinde frei wählen dürfen. Dies ist besonders dann interessant, wenn Sie mit unserer St. Jakobigemeinde einen Ort gefunden haben, der Ihnen gefällt und zu dem Sie auch offiziell zählen möchten. Außerdem kann so dem Wunsch, bei unserer Gemeinde zu bleiben, obwohl ein Umzug innerhalb Bremens stattfindet, entsprochen werden.
Der Vorgang, der Gemeindeübertritt genannt wird, ist unkompliziert aufgebaut. Melden Sie sich einfach in unserem Gemeindebüro oder beim Gemeindepastor (Kontakt) und lassen Sie sich das Übertrittsformular zusenden. Sobald wir es von Ihnen ausgefüllt und unterzeichnet zurück erhalten, übernehmen wir alle weiteren Schritte für Sie und freuen uns über Ihre bewusste Entscheidung, Gemeindeglied der Evangelischen St. Jakobigemeinde sein zu wollen.
Wiedereintritt
Für den Austritt aus der Kirche gibt es viele verschiedene Gründe. Und oftmals folgt nach einer gewissen Zeit erneut aus unterschiedlichsten Beweggründen der Wunsch, wieder in die Evangelische Kirche einzutreten. Wir freuen uns über so eine Entscheidung, die in einem Gespräch mit dem Gemeindepastor (Kontakt) besprochen wird. In den meisten Fällen steht einem Wiedereintritt nichts im Wege.